Abschlusszeitung: Rechtliches beachten. So seid ihr auf der sicheren Seite.


Die Abizeitung gehört für viele Abschlussjahrgänge einfach dazu. Lustige Steckbriefe, Insider, Lehrerzitate und kreative Fotos machen sie zu einer Erinnerung fürs Leben. Doch bei aller Vorfreude solltet ihr nicht vergessen: Auch eine Abizeitung unterliegt rechtlichen Regeln. Wer diese kennt, spart sich unnötigen Ärger und kann die Abizeitung mit gutem Gewissen veröffentlichen.
In diesem Artikel erfahrt ihr, welche rechtlichen Aspekte ihr bei eurer Abizeitung beachten solltet.


1. Datenschutz und das Recht am eigenen Bilde : Persönliche Daten dürfen nur mit Zustimmung veröffentlicht werden

In einer Abizeitung werden häufig persönliche Informationen über Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte veröffentlicht. Dazu zählen beispielsweise:
• Namen
• Fotos
• Steckbriefe
• Zitate
• persönliche Aussagen oder Bewertungen

Bei solchen Dingen solltet Ihr:

  • Euch das Einverständnis der Personen einholen, bevor ihr Fotos oder persönliche Informationen abdruckt.

  • Gerade bei Lehrkräften ist Vorsicht geboten. Nicht jeder möchte mit einem Foto oder einem persönlichen Steckbrief in der Abizeitung erscheinen.

2. Keine beleidigende oder rufschädigende Inhalte

Das beste an Abizeitungen sind meist lustige Zitate oder Geschichten aus der Schulzeit. Humor ist auch völlig in Ordnung – solange niemand persönlich angegriffen oder bloßgestellt wird.
Verzichtet deshalb auf:
• Beleidigungen
• diskriminierende Aussagen
• falsche Behauptungen
• peinliche Geschichten ohne Zustimmung
• verletzende Rankings oder Bewertungen

Was innerhalb der Stufe als lustiger Insider gilt, kann für Außenstehende oder Betroffene schnell verletzend wirken.
Deswegen schaut auch hier, dass alle im Zitat (oder Rankings, etc.) damit einverstanden sind und bedenkt auch immer, wie das geschriebene nach außen wirken könnte.


3. Urheberrecht beachten

Ihr dürft nicht jedes Bild oder Text einfach so aus dem Internet kopieren. Manche Dinge sind geschützt und es könnte im Nachhinein erheblichen Ärger geben, wenn ihr sie trotzdem ohne erlaubnis veröffentlicht.
Folgende Inhalte sind urheberrechtlich geschützt:
• Bilder
• Grafiken
• Logos
• Songtexte
• Zeitungsartikel
• Gedichte
• Illustrationen

Auch KI-generierte Bilder oder Vorlagen können je nach Nutzungsbedingungen Einschränkungen unterliegen.
Verwendet deshalb nur Inhalte,
• die ihr selbst erstellt habt,
• für die ihr eine Nutzungserlaubnis besitzt oder
• die ausdrücklich kostenlos und für den gewünschten Zweck freigegeben sind.

Zudem ist es häufig so, dass KI generierte Bilder transparent als solche gekennzeichnet werden sollen. Das muss zwar nicht unbedingt zwingend sein, aber sobald es stark an bestimmte Personen angelehnt ist oder irreführend ist, muss es in manchen Fällen gekennzeichnet werden. Falls ihr euch da unsicher seid, fragt lieber einmal mehr nach, bevor es im Nachinein Ärger gibt.


4. Musiktexte und Zitate sind ebenfalls geschützt

Ein häufiger Fehler in Abizeitungen sind vollständig abgedruckte Songtexte oder lange Zitate aus Büchern und Filmen. Meistens sind solche Dinge nämlich auch geschützt.
Kurze Zitate oder Ausschnitte stellen meist kein Problem dar, ganze Liedtexte oder längere Textpassagen solltet ihr jedoch vermeiden.


5. Werbung nur mit Erlaubnis veröffentlichen

Die Abizeitung mit Werbung von lokalen Unternehmen zu finanzieren ist eine super praktische Möglichkeit und meist eine win-win Situation.
Allerdings solltet ihr hier auch ein paar Dinge beachten:
• die Zustimmung des Unternehmens ist zwingend notwendig
• Ihr solltet nur freigegebene Logos verwenden
• vereinbaren, welche Anzeige gedruckt wird.
So gibt es später keine Diskussionen über falsche oder veraltete Werbematerialien.


6. Impressum nicht vergessen

Auch eine Abizeitung sollte ein Impressum enthalten. Meist steht das Impessum auf einer der letzten Seiten hinten in der Abizeitung oder ganz vorne beim Vorwort.
Darin können beispielsweise folgende Angaben stehen:
• die Verantwortlichen (euer Abizeitungsteam)
• Schule
• Erscheinungsjahr
• die Firma, bei der die Zeitung gedruckt wurde
So ist nachvollziehbar, wer für den Inhalt verantwortlich ist.
Damit Ihr euch leichter vorstellen könnt, wie ein Impessum aussieht ist hier einmal ein mögliches Beispiel:

Impressum
Herausgeben: Abiturjahrgang 20XX des Muster-Gymnasiums
Verantwortliche: Max Mustermann und Lisa Mustermann (Abizeitungs-Team)
Muster-Gymnasium
Musterstraße 1
12345 Musterstadt


7. Die Schule mit einbinden

Auch wenn die Abizeitung meist von den Schülerinnen und Schülern erstellt wird, lohnt es sich, wenn Ihr eure Schulleitung frühzeitig einbindet.
Viele Schulen unterstützen den Jahrgang gerne und weisen auf mögliche rechtliche Stolperfallen hin. Außerdem lassen sich so Missverständnisse vermeiden, bevor die Zeitung in den Druck geht. Gebt also eure fertige Abizeitung am besten der Schulleitung, um drüber zu lesen, bevor es in den Druck geht.


Checkliste: sichere Abizeitung & Stress im Nachhinein vermeiden

✔️ Bevor Ihr den Druck freigebt, guckt noch einmal:
✔️ Liegen Einverständnisse für Fotos vor?
✔️ Wurden personenbezogene Daten nur mit Zustimmung veröffentlicht?
✔️ Sind alle Bilder und Grafiken rechtmäßig genutzt?
✔️ Enthält die Abizeitung keine beleidigenden Inhalte?
✔️ Wurden Werbeanzeigen freigegeben?
✔️ Ist ein Impressum vorhanden?

Wenn ihr alle Punkte abhaken könnt, steht eurer Abizeitung aus rechtlicher Sicht eigentlich nichts mehr im Weg. Mit ein wenig Vorbereitung lassen sich die meisten Probleme also easy umgehen.


Bei Gradoo unterstützen wir euch nicht nur beim Design und Druck eurer Abizeitung, sondern stehen euch auch mit hilfreichen Tipps rund um Planung, Organisation und typische Fragen zur Seite. So könnt ihr euch auf das konzentrieren, was wirklich zählt: eine Abizeitung, auf die euer gesamter Jahrgang stolz sein kann. 

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Den richtigen Anbieter für eure Abi- oder Abschlusszeitung finden: Darauf solltet ihr achten.